Eva-Maria Rosenmayr-Khemiri M.A.BScSLTLogopädie

Eva-Maria Rosenmayr-Khemiri M.A.BScSLTLogopädie

Eva-Maria Rosenmayr-Khemiri M.A.BScSLTLogopädie

Herzlich Willkommen in meiner logopädischen Praxis!

Gerne berate und unterstütze ich Sie auf Ihrem Weg und erarbeite mit Ihnen gemeinsam ein individuelles Behandlungskonzept. 

Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung bin ich spezialisiert auf die Behandlung von:

Zu meinen weiteren Tätigkeitsfeldern gehört die atempädagogische Therapie von

  • Stresserkrankungen.

 Sie erreichen mich unter der Telefonnummer: 0699/101 44 357

 Adresse: 1050 Wien, Ziegelofengasse 41/14

 Therapiezeiten: Freitag, 14h-18h nach telefonischer Vereinbarung

Therapeutische Leistungen

Berufsausbildung, Publikationen

Was erwartet Sie:

  • Eine sichere und vertrauensvolle Umgebung, Empathie und Achtung vor  jedem Menschen mit seiner individuellen Geschichte
  • Ein mit Ihnen gemeinsam abgestimmtes Behandlungskonzept  ergibt sich aus der ausführlichen logopädischen Befundung in der ersten Einheit
  • Alle mir zur Kenntnis gebrachten Informationen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht
  • LogopädInnen arbeiten eigenverantwortlich nach fachärztlicher Verordnung
  • Die Behandlungskosten richten sich nach den Tarifempfehlungen des Berufsverbandes „logopaedieaustria

Hinweise zum Antrag auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

  • Eine Verordnung beinhaltet meistens 10x logopädische Therapie, Tarif T3, á 60 Minuten (in dieser Zeitangabe sind direkte Leistungen – Therapie – sowie indirekte Leistungen – Vor-und Nachbereitung – enthalten)
  • Verordnende Fachärzte/Fachärztinnen: z.B. FA für HNO, NeurologIn, LungenfachärztIn ,ZahnärztIn,
  • Die Verordnung soll vor dem ersten Termin vom medizinischen Dienst ihrer Krankenkasse bewilligt werden(Chefärztliche Bewilligung). Dies kann persönlich, per Fax oder per Email erfolgen
  • Üblicherweise werden je nach Krankenkasse etwa 50 – 70 % der bewilligten Behandlungskosten erstattet. Bei Privatversicherungen können auch bis zu 100% der Kosten erstattet werden.
  • Nach jeder logopädischen Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie nach Abschluss der Behandlung mit der Verordnung bei Ihrer Kasse einreichen. Somit kann  bei chefärztlicher Bewilligung ein Kostenzuschuss  erfolgen (Wahllogopädin)