Preisliste für onkologische Leistungen

Preisliste für onkologische Leistungen

Preisliste für onkologische Leistungen

Reguläre Ordination, Erstordination

Ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit in der Ordination umfasst ausführliche Beratungsgespräche und Zweitmeinungen. Ein Gespräch dauert meist 30 – 40 Minuten, damit alle Fragen angesprochen werden können.

Bitte nehmen Sie alle relevanten Befunde zu einem Erstgespräch mit. Das betrifft die Ergebnisse der feingeweblichen Untersuchungen („Histologie“) von eventuellen Gewebsproben oder Operationen sowie Laborbefunde und die Ergebnisse von radiologischen Untersuchungen wie Röntgen, Ultraschall, Computertomographie, MRT oder PET. Optimal wäre es die radiologischen Untersuchungen auf CD-Rom mitzunehmen. Das erlaubt mir einen guten Überblick über die Ausbreitung Ihrer Erkrankung zu erhalten und sie Ihnen zu demonstrieren.

130 €

Kurzordination

Ist ein geringerer Zeitaufwand (bis 20 min) für die sorgfältige medizinische Betreuung erforderlich, wie beispielsweise bei der kontinuierlichen Nachsorge, erfolgt die Berechnung einer Kurzordination.

100 €

Gelegentlich werden nur ein Folgerezept bzw. eine zusätzliche Überweisung benötigt, oder es bestehen noch  offene Einzelfragen.

20 €

Telefonische Anfrage

Bei allgemeinen Anfragen zu Terminen (z.B.  „Ich habe Schmerzen, ist ein kurzfristigerer Termin möglich?“ „Ich kann auf Grund meiner Beschwerden nicht zu Ihnen kommen. Wäre ein Hausbesuch möglich?“) oder Rückfragen nach einer Ordination biete ich die Möglichkeit sie anzurufen. Bitte hinterlassen Sie hierfür Ihre Telefonnummer bei unserem Terminservice (T. 0680/202-65-78 ). Da ich im Krankenhaus tätig bin, ist es mir nur möglich nachmittags im Anschluss an meine Tätigkeit als Oberarzt zurück zu rufen. Ich ersuche um Verständnis dafür, dass es nicht möglich ist detaillierte medizinische Auskunft zu geben ohne den Patienten untersucht, bzw. Befunde und diagnostische Bilder gesehen zu haben. Aus diesem Grund können auch keine Auskünfte erteilt werden, wenn uns ein Patient nicht bekannt ist.

Kostenlos

Telemedizinische Beratung

Für eine telemedizinische Beratung ersuchen wir Sie uns Ihre Unterlagen per Email oder Post zukommen zu lassen. Nach Durchsicht und Analyse der Unterlagen erhalten Sie eine Honorarnote von unserem Sekretariat zusammen mit der Bitte eine Überweisungsbestätigung zu übersenden. Im Anschluss wird ein Termin für eine Telefonkonferenz vereinbart.

130 €

Langordination

Gelegentlich kann es vorkommen, dass der Zeitrahmen einer regulären Ordination nicht ausreicht, um eine sorgfältige Beratung oder Behandlung komplett zu gewährleisten. (z.B.: schwere Erkrankung mit mehreren Beschwerden, mehrsprachige Behandlung mit Übersetzung,…). In diesem Fall kann es vorkommen, das wir um einen angemessenen Aufschlag (meist 50 – 80 €) bitten.

Onkologische Vorsorgeuntersuchung

Die onkologische Vorsorge umfasst ein dreistufiges Programm. Sie erhalten zuerst einen Fragebogen, der einen Überblick über Ihre Lebensgewohnheiten, familiäre Vorgeschichte und Symptome die eventuell auf eine Krebserkrankung hinweisen könnten verschafft.

Danach erfolgt eine umfangreiche körperliche Untersuchung, sowie bei Bedarf die Entnahme von Blut-, Urin- und Stuhlprobe. Bei Verdacht können auch weitere diagnostische Untersuchungen veranlasst werden.

In dem darauf folgendem Beratungsgespräch gebe ich Ihnen einen Überblick über die ersten Ergebnisse und kann auf Ihre Fragen eingehen.

Für die onkologische Vorsorgeuntersuchung ist eine Dauer von etwa 45 Minuten vorgesehen.

Sobald alle ausständigen Befundergebnisse vorliegen, lade ich Sie zu einem Abschlussgespräch ein.

Vorsorgeuntersuchung inklusive regulärer Blut- (z.B.Tumormarker), Stuhl- und Urintest sowie Abschlussbesprechung: 200 €

Behandlungen, Laborkontrollen

Infusion: 50 €*

Injektion (i.m., s.c.): 30 €*

Blutentnahme: 40 €

*exklusive Medikamentenkosten

Medizinisches Fachgutachten

Stundensatz

Sie erhalten nach jeder Ordination eine Honorarnote. Die Rückerstattung eines Kostenzuschusses für Privathonorare erfolgt in Abhängigkeit Ihrer Krankenkasse. Bei der Verordnung von Medikamenten oder Untersuchungen erfolgt die Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse wie bei einer Kassenpraxis. Unter der Rubrik „außergewöhnliche Belastungen“ ist die Einreichung einer Honorarnote, z.B. für die Erstellung eines Gutachtens in Ihrer Steuererklärung möglich.